Beratung
Wir beraten Sie als ambulanter Pflegedienst Leverkusen, welche Pflegestufe zutrifft, welche Leistungen die Pflegeversicherung erbringt.
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Wir beraten Sie nach § 37.3 SGB XI – Begutachtung von Empfängern für Pflegegeld. Wir besprechen mit Ihnen persönlich, welchen Bedarf Sie haben und was über die Leistungsträger abgerechnet werden kann.